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Verfahren für die Nominierung und Auswahl für den Friedensnobelpreis

Wer ist wahlfähig?
Die wahlfähigen Kandidaten für den Friedensnobelpreis sind die, die von den qualifizierten Ernennern vorgeschlagen werden (siehe unten).

Wer kann Kandidaten nominieren?
- Mitglieder nationaler Parlamente und Regierungen
- Mitglieder internationaler Gerichtshöfe
- Universitätsrektoren, Professoren aus den Bereichen Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie, Recht und Theologie
- Leiter von Friedensforschungsinstituten und Instituten für Aussenpolitik.

Einreichung von Dokumenten
Um für die verschiedensten Übermittlungswege für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen offen zu bleiben verlangt das norwegische Nobelpreiskomitee kein spezielles Einreichungsformular. Die Nominierung muss nicht lang sein, sollte aber folgendes enthalten:
- den Namen des Kandidaten,
- eine Erklärung, warum der Ernenner die Person oder Organisation für einen würdigen Kandidaten für den Friedensnobelpreis hält,
- Name, Titel und akademische oder fachliche Zugehörigkeit des Ernenners.

So kann die Nominierung eingereicht werden
- Für die Kandidatur von Präsident Mujica nimmt das Drogenfriedensinstitut seit 1. Mai 2013 die Nominierungen entgegen, per E-Mail unter nobel@drugspeaceinstitute.org. Die Nominierung kann direkt als Text in die E-Mail geschrieben werden oder als Scan angehängt werden, der den Briefkopf mit dem Nachweis Ihrer Qualifizierung als Ernenner enthält
- 1. Februar 2014 ist der Schlusstermin für die Einreichung von Kandidaten für den Friedensnobelpreis 2014 und am selben Nachmittag wird das Institut offiziell die Kandidatur von Präsident Mujica an das norwegische Nobelpreiskomitee überbringen.

Auswahl und Zeremonie
Nach einem Bewertungs- und Auswahlprozess wählt das norwegische Nobelpreiskomitee im Oktober einen oder mehrere Preisträger aus und am 10. Dezember erhalten die Preisträger ihren Preis in einer offiziellen Zeremonie in Oslo, Norwegen.